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Heizungsförderung 2026 – KfW 458 & BEG für Wohngebäude

Aktueller Stand: 03. September 2026

Heizungsförderung 2026 verständlich erklärt

Die Heizungsförderung für Wohngebäude bietet Zuschüsse für den Austausch oder Einbau bestimmter klimafreundlicher Heizsysteme. Hier finden Sie die wichtigsten Fördersätze, Voraussetzungen und Schritte der KfW-Förderung kompakt und verständlich zusammengefasst.

Wichtig zur Förderfähigkeit: Eine Kennzeichnung eines Produktes als „förderfähig“ im GEMA Shop dient ausschließlich der Orientierung. Die tatsächliche Förderfähigkeit hängt vom Produkt, dem Gebäude, der geplanten Anlage und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab.

So setzt sich die Heizungsförderung 2026 zusammen

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen. Nicht jeder Bonus gilt für jeden Antragsteller.

30 % Grundförderung
+
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
+
10–40 % möglicher Einkommensbonus
max. 70 % reguläre Förderobergrenze
bis 80 % in bestimmten Fällen

Die Darstellung dient der Orientierung. Die einzelnen Förderbestandteile werden nicht in jedem Fall vollständig miteinander kombiniert.

Heizungsförderung 2026: die wichtigsten Fördersätze

Förderbestandteil
Fördersatz
Grundvoraussetzung
Grundförderung
30 %
Förderfähige Heizungsmaßnahme und Einhaltung der technischen Anforderungen
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
Selbstgenutzte Wohnung und Austausch einer dafür qualifizierten Bestandsheizung
Einkommensbonus
10 / 30 / 40 %
Selbstnutzung und entsprechendes zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Reguläre Gesamtobergrenze
max. 70 %
Begrenzung der miteinander kombinierbaren Förderbestandteile
Besondere Gesamtobergrenze
bis 80 %
Nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Haushaltseinkommen

Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?

  • Die Grundförderung bleibt bei 30 %.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %.
  • Der Einkommensbonus wurde auf 10 %, 30 % oder 40 % gestaffelt.
  • Für die erste Wohneinheit gelten aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten.
  • Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen.
  • Der frühere Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen ist entfallen.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Der Zuschuss wird nicht automatisch auf den gesamten Rechnungsbetrag angewendet. Für die Berechnung gelten Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Kosten.

28.000 € 1. Wohneinheit maximal berücksichtigungsfähige Kosten
15.000 € 2. bis 6. Wohneinheit jeweils je weiterer Wohneinheit
8.000 € ab der 7. Wohneinheit jeweils je weiterer Wohneinheit

Änderung ab 2027: Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit zunächst um 750 Euro reduziert. Weitere Absenkungen sind jeweils zum 1. Februar und 1. August vorgesehen.

Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 %

Der Klimageschwindigkeitsbonus kann für eine selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit in Betracht kommen, wenn eine bestimmte bestehende Heizungsanlage ersetzt und fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Dazu zählen insbesondere:

Ölheizungen Kohleheizungen Gas-Etagenheizungen Nachtspeicherheizungen ältere Gasheizungen ältere Biomasseheizungen

Für Anträge bis einschließlich 31. Januar 2027 beträgt der Bonus 16 %. Danach wird er schrittweise reduziert.

Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer

Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Einkommensbonus gewährt werden. Entscheidend ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Haushaltsjahreseinkommen
ohne minderjähriges Kind
mit mind. einem berechtigten minderjährigen Kind
bis 30.000 €
40 %
40 %
30.001 bis 40.000 €
30 %
40 %
40.001 bis 50.000 €
10 %
30 %
50.001 bis 60.000 €
kein Einkommensbonus
10 %
ab 60.001 €
kein Einkommensbonus
kein Einkommensbonus

Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Für Anträge im Jahr 2026 wird grundsätzlich der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024 herangezogen.

Was bedeuten 30 %, 70 % oder 80 % konkret?

Bei einem Einfamilienhaus und maximal 28.000 Euro berücksichtigungsfähigen Kosten ergeben sich rechnerisch folgende Größenordnungen:

8.400 € 30 % Grundförderung
12.880 € 46 % Förderung Grundförderung + aktuell 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
19.600 € 70 % Förderobergrenze
22.400 € 80 % besondere Obergrenze

Die Beispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Der tatsächliche Zuschuss hängt vom konkreten Vorhaben und der individuellen Förderberechtigung ab.

Welche Heizungen können gefördert werden?

Die KfW nennt verschiedene klimafreundliche Heizsysteme und Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere:

Wärmepumpen Elektrisch angetriebene Wärmepumpen können grundsätzlich förderfähig sein, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Biomasseheizungen Dazu können unter anderem geeignete Pellet- und Scheitholzanlagen gehören.
Solarthermie Solarthermische Anlagen können Bestandteil der Heizungsförderung sein.
Brennstoffzellenheizungen Förderfähigkeit richtet sich nach den jeweils gültigen Anforderungen.
Innovative Heiztechnik Bestimmte innovative Systeme auf Basis erneuerbarer Energien können berücksichtigt werden.
Gebäude- und Wärmenetze Auch bestimmte Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze können förderfähig sein.

Förderrelevante Heiztechnik im GEMA Shop

Diese Produktgruppen können je nach Produkt, Anlagenkonzept und Fördervoraussetzungen für eine geförderte Heizungsmaßnahme relevant sein.

Bitte beachten: Die Zugehörigkeit zu einer Produktgruppe bedeutet nicht automatisch, dass das einzelne Produkt oder der gesamte Kaufpreis förderfähig ist.

Wer kann die KfW-Heizungsförderung 458 beantragen?

Das Programm richtet sich insbesondere an private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland sowie an Wohnungseigentümergemeinschaften.

Zu den grundlegenden Voraussetzungen gehört unter anderem, dass es sich um ein bestehendes Wohngebäude handelt. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

So läuft die Antragstellung bei der KfW ab

Die Reihenfolge ist wichtig. Insbesondere der Vertrag und die Förderklausel müssen korrekt vorbereitet sein.

1
Fachunternehmen einbeziehen

Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten prüfen das Vorhaben und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA).

2
Vertrag abschließen

Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Förderbedingung.

3
Förderantrag stellen

Antrag über „Meine KfW“ stellen, bevor mit den Arbeiten vor Ort begonnen wird.

4
Maßnahme umsetzen

Nach Förderzusage wird die Anlage entsprechend der bestätigten Planung umgesetzt.

5
Nachweise einreichen

Nach Abschluss folgen unter anderem BnD, Rechnungen und die erforderlichen Bonusnachweise.

KfW oder BAFA – wer ist zuständig?

KfW Neue Heizungsanlage Bei privaten Wohngebäuden insbesondere für den Einbau bestimmter förderfähiger Heizungsanlagen und Netzanschlüsse.
BAFA Weitere Effizienzmaßnahmen Beispielsweise bestimmte Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.

Was ist nicht automatisch förderfähig?

  • Der reine Kauf eines Produktes begründet noch keinen Förderanspruch.
  • Eine Kennzeichnung im Shop ersetzt keine technische Förderprüfung.
  • Gebrauchte Heizungsanlagen sind im KfW-Programm 458 grundsätzlich nicht förderfähig.
  • Eigenbauanlagen und bestimmte Prototypen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
  • Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gehören nicht automatisch zur BEG-Heizungsförderung.
  • Speicher, Pumpen, Regelungen und Hydraulikkomponenten sind nicht automatisch einzeln förderfähig.
  • Die rechtliche Zulässigkeit einer Heizung bedeutet nicht automatisch, dass diese nach der BEG förderfähig ist.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Je nach Voraussetzungen können aktuell ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sowie ein Einkommensbonus von 10 %, 30 % oder 40 % hinzukommen.

Kann ich 80 % Zuschuss für meine neue Heizung erhalten?

Bis zu 80 % sind nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit besonders niedrigem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen möglich.

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten beim Einfamilienhaus?

Für die erste Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.

Sind Pelletkessel weiterhin förderfähig?

Förderfähige Biomasseheizungen bleiben Bestandteil der Heizungsförderung. Ob ein bestimmter Pelletkessel die technischen Anforderungen erfüllt, muss produkt- und vorhabenbezogen geprüft werden.

Sind Holzvergaserkessel förderfähig?

Bestimmte Biomasseanlagen können grundsätzlich förderfähig sein. Die Bauart allein reicht jedoch nicht aus. Entscheidend sind die aktuellen technischen Mindestanforderungen.

Sind Wärmepumpen weiterhin förderfähig?

Elektrisch angetriebene Wärmepumpen gehören weiterhin zu den grundsätzlich förderfähigen Heizsystemen. Das jeweilige Gerät und die Anlage müssen die geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Muss der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?

Ja. Für die Antragstellung wird bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt, der jedoch die vorgeschriebene Förderbedingung enthalten muss. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Ist ein im GEMA Shop als förderfähig gekennzeichnetes Produkt garantiert förderfähig?

Nein. Die Kennzeichnung dient der Orientierung. Die tatsächliche Förderung hängt zusätzlich vom Antragsteller, Gebäude, Anlagenkonzept, Einbau und den zum Antragstermin geltenden Förderbedingungen ab.

Wichtiger Hinweis zur Förderberatung

Diese Seite fasst die für Kunden des GEMA Shops besonders relevanten Förderbedingungen nach dem Stand vom 03. September 2026 zusammen.

Die Informationen stellen keine Förderzusage, Rechtsberatung, Steuerberatung oder individuelle Fördermittelberatung dar. Förderprogramme, Fördersätze und technische Anforderungen können geändert werden.

Deshalb gilt: Fördervoraussetzungen prüfen, Fachunternehmen beziehungsweise Energieeffizienz-Experten einbeziehen und den Antrag korrekt vorbereiten, bevor mit der Maßnahme begonnen wird.

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